Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von „Die Korrektorin“ Lektoratsbüro e.U., Inhaberin Mag. Heike Lang, BEd., gegenüber Verbraucherinnen und Unternehmerinnen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Mit der schriftlichen Auftragserteilung bestätigt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen und der jeweilige Kostenvoranschlag gehen diesen AGB im Fall von Abweichungen vor.

2. Leistungen

Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere Korrektorat, Lektorat, redaktionelle Textbearbeitung, Textoptimierung, Corporate Wording und sprachliche Qualitätssicherung sowie – nach individueller Vereinbarung – Übersetzungen und weitere Sprachdienstleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Kostenvoranschlag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Bei wissenschaftlichen Arbeiten umfasst die Leistung keine Garantie für eine bestimmte Benotung, Annahme, Publikation oder sonstige wissenschaftliche Bewertung.

2.1 Bearbeitungsdurchlauf

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst das vereinbarte Honorar einen einmaligen vollständigen Bearbeitungsdurchlauf des übermittelten Dokuments.

Nach Rückübermittlung des bearbeiteten Dokuments kann auf Wunsch ein weiterer vollständiger Korrektur- bzw. Lektoratsdurchlauf beauftragt werden. Dieser stellt einen neuen, gesondert zu vergütenden Auftrag dar.

Werden nach dem ersten Bearbeitungsdurchlauf vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin Änderungen, Ergänzungen oder neue Textteile eingefügt, sind diese nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bleiben davon unberührt.

3. Kostenvoranschlag und Vertragsschluss

Anfragen und die Übermittlung von Texten stellen zunächst noch keine verbindliche Auftragserteilung dar.

Auf Grundlage des übermittelten Dokuments, des gewünschten Leistungsumfangs und des gewünschten Fertigstellungstermins wird ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den Kostenvoranschlag schriftlich annimmt bzw. den Auftrag schriftlich erteilt und die Auftragserteilung von „Die Korrektorin“ bestätigt wird.

Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Texte oder nachträglich gewünschte Leistungen können zu einer Anpassung des Honorars und des Fertigstellungstermins führen.

4. Bearbeitungsfristen und Expressaufträge

Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart und gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung als verbindlich.

Voraussetzung für die Einhaltung eines vereinbarten Termins ist, dass sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Dokumente und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.

24-Stunden-Expressaufträge werden ausschließlich nach vorheriger Verfügbarkeitsprüfung und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung übernommen. Für bestätigte 24-Stunden-Expressaufträge wird ein Zuschlag von 100 % auf das vereinbarte Grundhonorar verrechnet.

Die 24-Stunden-Frist beginnt mit dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt, sofern zu diesem Zeitpunkt alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Das jeweilige Gesamthonorar einschließlich eines allfälligen Expresszuschlags wird vor Auftragserteilung im Kostenvoranschlag ausgewiesen.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich ist das im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar.

Nach Auftragserteilung wird eine Honorarnote ausgestellt. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist während der Bearbeitungszeit und spätestens bis zur Fertigstellung des Auftrags vollständig zu überweisen.

Die Übermittlung des fertig bearbeiteten Dokuments erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Ist der vereinbarte Betrag zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht vollständig eingegangen, ist „Die Korrektorin“ berechtigt, die Übermittlung des fertig bearbeiteten Dokuments bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Dadurch entstehende Verzögerungen der tatsächlichen Zusendung gelten nicht als Überschreitung der vereinbarten Bearbeitungsfrist.

Bei Expressaufträgen ist das Honorar nach Erhalt der Honorarnote unverzüglich zu bezahlen.

6. Sorgfalt, Korrekturleistung und Fehlerfreiheit

Alle Aufträge werden mit größtmöglicher fachlicher Sorgfalt und nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang bearbeitet.

Trotz sorgfältiger professioneller Bearbeitung kann bei Korrektorats-, Lektorats- und Sprachdienstleistungen keine absolute Fehlerfreiheit garantiert werden. Eine vollständige Fehlerfreiheit eines Textes ist daher nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

7. Verantwortlichkeit für Inhalte

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber bleibt für Inhalt, sachliche Richtigkeit, Quellen, Zitate, Rechte Dritter und die endgültige Verwendung des Textes verantwortlich.

Eine Prüfung auf Plagiate, wissenschaftliches Fehlverhalten, urheberrechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Bearbeitung wissenschaftlicher Texte stellt keine Garantie dafür dar, dass institutionelle Vorgaben, Prüfungsanforderungen oder Publikationsrichtlinien vollständig erfüllt werden, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Übermittelte Texte und nicht öffentlich bekannte Informationen werden vertraulich behandelt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Speicherung und Löschung von Unterlagen erfolgen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

9. Rücktrittsrecht für Verbraucher*innen

Verbraucher*innen steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. 

Wünscht die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber, dass mit der vereinbarten Dienstleistung bereits vor Ablauf dieser Rücktrittsfrist begonnen wird, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen erforderlich.

Wird auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Bearbeitung begonnen und anschließend vom Vertrag zurückgetreten, ist für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbrachte Leistung ein angemessener anteiliger Betrag zu bezahlen. 

Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zuvor ausdrücklich dem Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist zugestimmt und bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben. 

Weitere Informationen zur Ausübung des Rücktrittsrechts sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer [Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular].

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Erfolg des bearbeiteten Textes wird nicht übernommen. Zwingende gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher*innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände und zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.

Für Verträge mit Unternehmer*innen wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von „Die Korrektorin“ vereinbart.

12. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026