PREISE
Transparent kalkuliert. Fair vereinbart.
Jeder Text ist anders. Deshalb erhalten Sie vor Auftragserteilung einen individuellen und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit dem vereinbarten Gesamtpreis.
Korrektorat und Lektorat werden grundsätzlich nach Normseiten berechnet.
Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Die Zeichenanzahl kann beispielsweise in Microsoft Word über die Funktion „Wörter zählen“ ermittelt werden. Angebrochene Normseiten werden anteilig berechnet.
Korrektorat
ab 3,20 € pro Normseite für Studierende
ab 4,50 € pro Normseite Standardtarif
Das Korrektorat umfasst insbesondere:
Rechtschreibung · Grammatik · Zeichensetzung · Tippfehler · einheitliche Schreibweisen · sprachliche und formale Auffälligkeiten
Der individuelle Stil Ihres Textes bleibt dabei so weit wie möglich erhalten.
Lektorat inklusive Korrektorat
ab 4,20 € pro Normseite für Studierende
ab 5,50 € pro Normseite Standardtarif
Das Lektorat umfasst sämtliche Leistungen des Korrektorats sowie zusätzlich:
Ausdruck · Verständlichkeit · Stil · Satzbau · Textfluss · sprachliche Konsistenz
Ziel ist ein klarer, professioneller und sprachlich stimmiger Text, ohne Ihre persönliche oder fachliche Stimme unnötig zu verändern.
Studierendentarif
Für Studierende gelten vergünstigte Konditionen.
Voraussetzung für den Studierendentarif ist die Übermittlung eines aktuellen Inskriptionsnachweises. Nicht erforderliche personenbezogene Angaben können selbstverständlich geschwärzt werden.
Der Studierendentarif gilt insbesondere für Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Bearbeitungsdurchlauf inklusive
Die angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen einmaligen vollständigen Bearbeitungsdurchlauf.
Nach Rückübermittlung des bearbeiteten Dokuments können Sie auf Wunsch einen weiteren vollständigen Korrektur- oder Lektoratsdurchlauf beauftragen.
Zweiter Bearbeitungsdurchlauf
Bei weitgehend unverändertem Textumfang erhalten Sie auf den für den ersten Durchlauf vereinbarten Seitenpreis einen Nachlass von 25 %.
Der reduzierte Preis gilt nur, wenn sich Umfang und Ausgangstext gegenüber dem ersten Bearbeitungsdurchlauf nicht wesentlich verändert haben.
Neu hinzugefügte oder umfangreich überarbeitete Textpassagen werden dabei entsprechend dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand berücksichtigt.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.
24-Stunden-Expressservice
Wenn es besonders schnell gehen muss.
Nach entsprechender Verfügbarkeit kann eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden vereinbart werden.
Expresszuschlag: +100 % auf das vereinbarte Grundhonorar
24-Stunden-Expressaufträge werden ausschließlich nach vorheriger Verfügbarkeitsprüfung und schriftlicher Bestätigung angenommen.
Die 24-Stunden-Frist beginnt zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Weitere Sprachdienstleistungen
Für folgende Leistungen erhalten Sie ein individuelles Angebot:
- Corporate Wording und Terminologie
- redaktionelle Textbearbeitung
- Geschäftsberichte und Unternehmenspublikationen
- Fachzeitschriften und Magazine
- Websites, Broschüren und Werbetexte
- Formatierung und Layoutoptimierung
- Übersetzungen und sprachliche Adaptionen
- Übersetzungslektorat
- besonders umfangreiche oder regelmäßig wiederkehrende Projekte
Preis auf Anfrage
Gerade bei Unternehmen, Institutionen, Redaktionen und laufenden Publikationen ist eine individuelle Kalkulation oft sinnvoller als eine reine Abrechnung nach Normseiten.
Mindestauftragswert
Für kleinere Einzelaufträge gilt ein Mindestauftragswert von € 25,00.
Was kostet mein Text konkret?
Sie möchten vorab wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können?
Senden Sie mir Ihren Text – oder bei sehr umfangreichen Dokumenten einen repräsentativen Ausschnitt – und teilen Sie mir mit, welche Form der Bearbeitung Sie wünschen.
Sie erhalten anschließend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag mit dem vereinbarten Gesamtpreis.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der derzeit angewendeten Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Preisänderungen vorbehalten. Maßgeblich ist der im individuellen Kostenvoranschlag vereinbarte Gesamtpreis.
